1. ARGE e.V.

Prüfung von Biogasanlagen

In Zukunft wird es darauf ankommen, viel stärker als bisher auf erneuerbare Energien zu setzen, um unseren Lebensstandard umweltverträglich erhalten zu können. Die Errichtung von Biogasanlagen hat in der Vergangenheit und wird auch zukünftig hierzu einen großen Beitrag leisten.

Da die in einer Biogasanlage eingesetzten festen, flüssige und gasförmige Stoffe als wassergefährdend eingestuft sind, die nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändern können, sind Biogasanlagen hinsichtlich des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Inbetriebnahme und wiederkehrend prüfpflichtig.

Die wasserrechtlichen Anforderungen an die Biogasanlage unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Einstufung in die Kategorie A (Einsatz von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und nachwachsenden Rohstoffen) oder in die Kategorie B (Kofermentation wie Fettabscheiderrückstände und Bioabfälle).

Bereits bei der Planung und Errichtung einer Biogasanlage sind für die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung unterschiedlichste Anforderungen zu bedenken wie z. B.

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits in der Errichtungsphase Ihrer Biogasanlage mit uns kurzzuschließen, auf dass wir insbesondere die „dichtheitskritischen“ Leistungsphasen Ihrer Zulieferer einschließlich der zugehörigen Bescheinigungen „in time“ für Sie überwachen und Ihnen hierdurch kostenintensive Nachbesserungen erspart bleiben.

Für die Prüfung sind verschiedene Sachverständigenorganisationen zugelassen, so z.B. die
1. Arge Technische Prüforganisation e.V. , kurz TPO.

Als bestellte Sachverständige gemäß WHG und AwSV führen wir diese Prüfungen für Sie durch.

Eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Termingestaltung sichern wir Ihnen zu.

Kundenzufriedenheit ist uns sehr wichtig!
Nehmen Sie unsere Leistung in Anspruch, wir freuen uns auf Ihren Anruf.